Religionsunterricht

Im Kanton Graubünden erhalten Kinder und Jugendliche von der 1. bis 9. Klasse Religionsunterricht in der Schule als obligatorisches Unterrichtsfach. Dies sieht das Volksschulgesetz des Kanton Graubünden so vor. Die Kirchgemeinden der Evangelisch-Reformierte und die Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons sind für die organisatorische und inhaltliche Durchführung des Unterrichts verantwortlich. Der Unterricht richtet sich nach dem Ökumenischen Lehplan, den beide Landeskirchen erarbeitet haben. In Flims werden alle Klassen einzelnd in Religion unterrichtet, während in vielen kleineren Schulen im Kantons mehrere Klassen zusammengenommen werden.