Im Kanton Graubünden erhalten Kinder und Jugendliche von der 1. bis 9. Klasse Religionsunterricht in der Schule als obligatorisches Unterrichtsfach. Dies sieht das Volksschulgesetz des Kanton Graubünden so vor.
Die Kirchgemeinden der Evangelisch-reformierten und der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons sind für die organisatorische und inhaltliche Durchführung des Unterrichts verantwortlich. Der Unterricht richtet sich nach dem ökumenischen Lehrplan, den beide Landeskirchen erarbeitet haben.
